Interview Dr. Schnieder „Nur am Limit – oder doch schon irre?!“
„Rechtsraum“ Gesundheitswesen wird immer undurchschaubarer
„Nur am Limit – oder doch schon irre?!“ - Veranstaltung am 5./6. November 2010 in Düsseldorf bietet konkrete Lösungskonzepte für Rechts- und Wirtschaftsfragen in der Zahnarzt-Praxis
Münster/Herne/Düsseldorf. Als „Rechtsraum“ wird das Gesundheitswesen insgesamt immer undurchschaubarer. Klagen Mediziner und Zahnmediziner ohnehin schon seit Jahren über eine erdrückende Paragraphenflut und Bürokratisierung ihrer Arbeit, so birgt nach Auffassung des Fachanwalts für Medizin- und Sozialrecht, Dr. Karl-Heinz Schnieder (Münster), der aktuelle und gesetzlich verordnete Strukturwandel zusätzliche Fallstricke. „In diesem radikalen Umbau werden zwar neue Formen der Zusammenarbeit eröffnet, die praktische Umsetzung gestaltet sich dagegen oft schwierig“, fasst er seine Erfahrungen zusammen. Im Rahmen der gemeinsam von NWD C dental consult sowie der Haranni Academie organisierten Veranstaltung „Nur am Limit – oder doch schon irre?!“, eine betriebswirtschaftlich-rechtliche Standortbeschreibung für Zahnärzte, die am 5./6. November 2010 im Düsseldorfer Maritim Hotel am Flughafen stattfindet, wird Dr. Schnieder neben anderen hochkarätigen Referenten Lösungskonzepte, etwa zu den neuen Möglichkeiten der Praxisführung, bieten. Im folgenden Interview geht Dr. Schnieder auf einzelne Aspekte aktueller Rechtsproblematiken für Zahnmediziner ein.
Frage 1): An wen richtet sich die Veranstaltung und was wird dort geboten?
Dr. Schnieder: „Jeder innovativ denkende Zahnarzt – quer durch alle Altersklassen – sollte sich angesprochen fühlen. Besonders, wenn er spürt, dass er seine Ideen nicht richtig umsetzen kann. Wir möchten allen mit Lösungskonzepten helfen, die sich mit aktuellen Fragen der Praxisführung beschäftigen. Und das sollte eigentlich jeder verantwortliche Zahnarzt heute verstärkt tun. Stichworte sind etwa die mehrere Standorte-Praxis, die fachgebietsvernetzte Praxis, die lokale Praxis-Kette, aber auch das Budgetmanagement der KZV oder die Zusammenarbeit über das eigene Fachgebiet hinaus. Die allgemeine Hoffnung mit dem Strukturwandel lautete: Geht nicht, gibt’s nicht mehr. Die Realität zeigt aber: vieles geht doch nicht, u.a. weil die entsprechenden Konzepte fehlen.“ Erforderlich werden vermehrt ausgeklügelte Vertragskonzepte, die unbedingt den Anforderungen der zuständigen Gremien genügen müssen und den Zahnärzten Rechtssicherheit geben.
Frage 2): Allgemein beklagt wird die Einkommensebbe bei der Zahnärzteschaft, als Facharztgruppe sind die Zahnmediziner längst nicht mehr Spitze. Was sind die Ursachen und wo liegen Lösungen?
Dr. Schnieder: „Die Einkommensrückgänge sind durch mehr und schärferen Wettbewerb entstanden sowie durch die Restriktionen in der Honorarverteilung der KZVen mit gedeckelten Honorartöpfen, die jedes Wachstum blockieren, aber auch mit Regressen etwa wegen Implausibilität oder Unwirtschaftlichkeit. Es ist also unbedingt erforderlich, ein praxisinternes Honorarmanagement aufzubauen. Außerdem sollte man überlegen, auf externe Hilfe, wie modernen Honorarmanagement- Unternehmen, zurück zu greifen, um den Geldfluss zu sichern.“
Frage 3): Sollten Zahnmediziner künftig ein Parallelstudium Betriebswirtschaft absolvieren, oder wie stellen Sie sich hier Lösungen vor?
Dr. Schnieder: „Nein, ein solches Studium ist nicht erforderlich. Aber über ein Basiswissen in den praxisbezogenen wirtschaftlichen Frage- und Problemstellungen sollte jeder Zahnarzt verfügen. Kenntnisse in Marketing und Werbung wären auch nicht schlecht. Erst dieses Wissen führt im Ergebnis dazu, ein praxisindividuelles Zukunftskonzept entwickeln zu können. Dazu zählen Konzepte zur Honorarsicherung, eine Checkliste zu Haftpflichtfällen (was ist zu tun, wenn der Patient klagt?) aber auch moderne Formen der Vernetzung einer Praxis.“
Frage 4): Stichwort Digitalisierung in der Praxis bei verschiedenen Versorgungs- sowie Diagnoseformen und auch dem Praxismanagement. Worauf ist hier zu achten?
Dr. Schnieder: Die ärztliche Schweigepflicht nebst den entsprechenden Datenschutzbestimmungen kollidiert mit den modernen Versorgungsformen. Wichtig ist es, dass der Patient aufgeklärt wird über den Datenfluss beispielsweise im Rahmen einer digitalen Verarbeitung. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass diese Daten geschützt bleiben. Wir werden im Rahmen der Veranstaltung ‚Nur am Limit – oder doch schon irre?!’ leicht handhabbare Instrumente und Konzepte vorstellen, von denen die Teilnehmer direkt und konkret profitieren können.“
